Bekanntmachungen

Offizielle Bekanntmachungen zur Vertreterwahl 2025

Informationen

Ablauf der Vertreterwahl 2025

Die Wahlliste liegt ab 21.02.2025 zusammen mit der Wahlordnung zur Einsicht durch die Mitglieder in den Filialen der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG aus.

Es besteht für alle Mitglieder während der üblichen Schalterzeiten die Möglichkeit auf Einsichtnahme in die Wahlliste.

Laut Beschluss des Wahlausschusses, findet die Vertreterwahl in geheimer Wahl in den Geschäftsstellen der VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG in der Zeit vom 08.04. bis 10.04.2025 statt.

Zeitplan der Vertreterwahl 2025

Zeitplan Vertreterwahl 2025

13.02.2025 1. Sitzung des Wahlausschusses
14.02.2025 Benachrichtigung aller Vertreterkandidaten über die Aufstellung und Termin der Wahl
20.02.2025 Bekanntmachung der Vertreterwahl im Internet und Aushang in den Geschäftsstellen
21.02.2025 Beginn der Auslegungsfrist der Wahlliste 1 des Wahlausschusses in den Geschäftsstellen
07.03.2025 Beginn der Einreichungsfrist für weitere Wahllisten                             
21.03.2025 Ende der Einreichungsfrist für weitere Wahllisten und Bekanntmachung über die Anzahl der Wahllisten
08.04. bis
10.04.2025
Durchführung der Wahl in den Geschäftsstellen
11.04.2025 2. Sitzung des Wahlausschusses: Stimmenauszählung durch den Wahlausschuss
11.04.2025 Benachrichtigung der gewählten Vertreter über die Wahl (per Briefpost)
30.04.2025 3. Sitzung des Wahlausschusses
02.05.2025 Bekanntmachung des Ergebnisses der Vertreterwahl  nach Ablauf der Widerspruchsfrist
Aufgaben der Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung vertritt die Interessen aller Mitglieder. Sie ist das höchste Gremium unserer Genossenschaft. Satzungsgemäß wird in unserer Genossenschaft für je 250 Mitglieder ein Vertreter gewählt.

Zu den Hauptaufgaben der Vertreterversammlung gehören u. a.:

  • Genehmigung des Jahresabschlusses
  • Beschluss über Verwendung des Jahresüberschusses
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
  • Wahl des Aufsichtsrats
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung über Investitionen
Aufgaben des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss ist für die Durchführung der Vertreterwahl und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen verantwortlich. Er setzt sich aus Mitgliedern der Genossenschaft, des Aufsichtsrates und des Vorstandes zusammen.

Ziel des Wahlausschusses ist es, einen möglichst ausgewogenen Wahlvorschlag zur Vertreterversammlung zu machen. Dabei berücksichtigt er die bestehende Mitgliederstruktur in Bezug auf regionale Herkunft, Berufsstände, Alter und Geschlecht.