Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg

Der Vorstand Ihrer VR-Bank Fichtelgebirge-Frankenwald eG besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Sie leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsleitung

von links Christian Mandel (Vorstand), Dipl. Kfm. Johannes Herzog (Vorstandsvorsitzender), Matthias Benesch (Generalbevollmächtigter),

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Mitglieder des Aufsichtsrates

  • Reiner Loos, Wunsiedel (Aufsichtsratsvorsitzender)
  • Sabine Kniebaum, Berg (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende)
  • Dr. Knut Springmann, Pullenreuth (stellvertretender Aufsichtsratvorsitzender)
  • Wolfgang Bauer, Birkenhügel
  • Friedhelm Engel, Weißenstadt
  • Dr. Ulrich Graf, Bayreuth
  • Heinz Martini, Tröstau
  • Ramona Mohr, Gefell
  • Christian Wages, Bad Steben

Vertreterversammlung

Ab Donnerstag, 6. Juni 2024 liegen für alle Mitglieder und Vertreter in unseren Geschäftsräumen der

  • Hauptstelle Marktredwitz, Kraußoldstraße 6, 95615 Marktredwitz und
  • Geschäftsstelle Berg, Hirschberger Straße 43, 95180 Berg
     

folgende Unterlagen zur Einsichtnahme aus:

  • der Jahresabschluss 2023
  • der Lagebericht des Geschäftsjahres 2023
  • der Bericht des Aufsichtsrats
  • die Synopsen zur Änderung der Satzung (Anlage 1 zur Tagesordnung)
  • die Synopsen zur Änderung der Wahlordnung (Anlage 2 zur Tagesordnung)

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder

Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird durch die Vertreterversammlung gewählt.